am 12.11.1990 haben wir nichts unversucht gelassen, um durch Qualitätsverbesserung und zum Teil durch fachbezogene Weiterbildung, den Wünschen unserer Kunden noch besser zu entsprechen.
Hausmeisterleistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen
bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Hausmeisterleistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen
bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.